BGH: Vollkasko-Anspruch erlischt im Vollrausch

Wer im berauschten Zustand einen Unfall verursacht, der muss nicht nur um seinen Führerschein bangen, sondern auch um seinen Versicherungsschutz. So fällte der Bundesgerichtshof vor kurzer Zeit ein Urteil das besagt, dass die Versicherungsleistungen bei grob fahrlässig verursachten Schäden gekürzt werden können. Bei einer absoluten Fahruntüchtigkeit, also ab 1,1 Promille, kann die Versicherung sogar komplett von den Kosten befreit werden. Allerdings muss hier je nach Fall abgewogen werden (Az. IV ZR 225/10). (weiterlesen…)

Facebook-Partys: Zahlt die Versicherung?

Zahlt eine Versicherung, z.B. die Hausratsversicherung, für Schäden die bei einer “Facebook-Party” entstanden sind? Diese Frage ist durchaus interessant, da solche, meist unfreiwilligen, Partys für den Veranstalter eine große finanzielle Belastung darstellen können. (weiterlesen…)