EuGH verlangt Unisex-Tarife
Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshof in Luxemburg bringt Bewegung in den Versicherungsmarkt. Bisher war unter anderem das Geschlecht des Versicherten ein Kriterium für den Preis der Versicherung. Dies soll sich nun bis Ende 2012 ändern.
So beschlossen die Richter des höchsten Gerichts in Europa, dass es künftig einheitliche Tarife für Frauen und Männer geben muss (Rechtssache C-236/09) . Eine Unterteilung zwischen den Geschlechtern beim Risikofaktor sei diskriminierend. Zur Begründung verwies der EuGH auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahr 2004. Damit das Ziel einer Gleichstellung nicht unterlaufen wird, seien keine Ausnahmen gültig. Nun muss also auch die Versicherungsbranche nachziehen.
Bisher haben beispielsweise Frauen weniger für ihre Kfz-Haftpflicht bezahlt, als Männer. Zurückzuführen ist dies auf eine Statistik die besagt, dass Frauen weniger Unfälle verursachen, als Männer. Im Gegenzug sind die Beiträge zur privaten Rentenversicherung wieder höher, da Frauen eine höhere statistische Lebenserwartung als Männer haben.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht das aktuelle Urteil kritisch und hat bereits vor Tariferhöhungen gewarnt. Die Beiträge würden im Schnitt steigen, da durch den Geschlechtermix nun ein neues Risiko in die Kalkulation eingehe.
Mehr zu diesem Thema hier im Blog
… deswegen: Alle Männer sollten vor der Umstellung eine Police für die private Altersvorsorge abschließen. Nächstes Jahr müssen sie nämlich für die Damen mitzahlen!