BGH: Vollkasko-Anspruch erlischt im Vollrausch

Wer im berauschten Zustand einen Unfall verursacht, der muss nicht nur um seinen Führerschein bangen, sondern auch um seinen Versicherungsschutz. So fällte der Bundesgerichtshof vor kurzer Zeit ein Urteil das besagt, dass die Versicherungsleistungen bei grob fahrlässig verursachten Schäden gekürzt werden können. Bei einer absoluten Fahruntüchtigkeit, also ab 1,1 Promille, kann die Versicherung sogar komplett von den Kosten befreit werden. Allerdings muss hier je nach Fall abgewogen werden (Az. IV ZR 225/10). (mehr …)

KFZ Sparfuchs: Versicherungsvergleich im Internet

Beim Kauf eines Neuwagens, beim Fahrzeugwechsel oder einfach dann, wenn der bisherige Versicherer die Tarife erhöht – der Preisvergleich der KFZ Versicherung lohnt sich immer dann, wenn man als Autobesitzer von günstigen Rabatten profitieren möchte. Im Hinblick auf die bislang unterschiedliche Prämiengestaltung bei Frauen und Männern werden die Versicherer ihre Tarife zukünftig angleichen müssen, das folgt aus einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Brüssel.

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Glück im Unglück – wann die Versicherung zahlen muss

Für den Kunden trifft versicherungstechnisch der bestmögliche Fall ein, wenn er mit dem Schrecken davon kommt. Wenn es sich um einen Motorschaden handelt, der vom Fahrer nicht verursacht wurde, sondern lediglich auf technisches Versagen schließen lässt, ist die Versicherung dazu verpflichtet, den gesamten Betrag zu erstatten, ohne den Kunden dabei hoch stufen zu dürfen. Der Versicherungsbeitrag kann also nicht erhöht werden. Platzt beispielsweise der Ölbehälter kann der Turbo (bei einem Turbodiesel) nicht mehr benutzt werden. Zwar kann der Wagen theoretisch noch gefahren werden, jedoch sollten die Temperaturen in niedrigen Bereichen gehalten werden. Und ein Laie kann in den seltensten Fällen entscheiden, wann die Grenze überschritten würde. (mehr …)

GAP-Versicherung

GAP steht in diesem Fall für „Lücke“ und ist im Leasingfahrzeuge-Bereich von Bedeutung. In diesem Bereich gibt es bei einer Entschädigung durch die Versicherung nämlich eine entsprechende finanzielle „Lücke“, die der Leasingnehmer, d.h. der Versicherungsnehmer, selbst „stopfen“ muss. Durch die GAP-Deckung, sprich der Zusatzoption zur Kaskoversicherung, kann man hier viel Geld sparen. (mehr …)