Hausratsversicherung – Schutz vor Feuer, Wasser, Sturm

Wer ein Haus(halt) hat, der wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch eine Hausratsversicherung haben. Falls nicht, dann sollte dies unbedingt nachgeholt werden. Die Hausratsversicherung deckt nämlich unter anderem Schäden in einem Haushalt ab, die beispielsweise durch Feuer, Wasser oder auch Einbruch entstanden sind. Wie schon der Name sagt, schützt die Hausratsversicherung dabei den Haushalt des Versicherungsnehmers, also sein Eigentum. Darunter fallen z.B. seine Kleidung, Möbel oder auch die vielen Elektrogeräte die man in nahezu jedem Haushalt vorfinden wird. Im Normalfall ist bei einer Hausratsversicherung nicht nur die eigentliche Wohnung, sondern auch weitere Bereiche wie Terrassen, Balkone oder bei Mehrfamilienhäuser auch gemeinschaftlich genutzte Räume, wie ein gemeinsamer Fahrradabstellkeller, versichert. Kritisch hingegen wird es wiederum bei Bereichen, die nicht direkt an die Wohnung anschließen, wie beispielsweise einer Garage. Hier fließen unterschiedliche Faktoren ein, ob die Garage nun in „unmittelbarer“ Nähe zum Versicherungsort sich befindet oder nicht. (mehr …)

Facebook-Partys: Zahlt die Versicherung?

Zahlt eine Versicherung, z.B. die Hausratsversicherung, für Schäden die bei einer „Facebook-Party“ entstanden sind? Diese Frage ist durchaus interessant, da solche, meist unfreiwilligen, Partys für den Veranstalter eine große finanzielle Belastung darstellen können. (mehr …)

Baugerüst der Hausratversicherung melden!

Da ein Baugerüst an der Hauswand das Einbruchsrisiko erhöht, sollten Eigentümer und Mieter sofort ihre Hausratversicherung darüber informieren. Sollte nämlich wirklich ein Einbrecher über das Gerüst in das Haus einbrechen und das Gerüst wurde nicht davor gemeldet, so kann im schlimmsten Fall die Versicherung die Zahlung verweigern.

Lieber ein Anruf mehr tätigen, als nachher im Regen zu stehen …