Im Zuge der Gesundheitsreform wurde es Arbeitnehmern, deren Einkommen oberhalb der festgesetzten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt deutlich erschwert, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Seit dem Jahr 2007 müssen Arbeitnehmer jetzt eine Drei-Jahres-Wechselfrist beachten, um in die private Krankenversicherung zu wechseln. Das Einkommen muss dabei in drei aufeinander folgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, bevor eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist. Auch Berufsanfänger mit einem hohen Einstiegsgehalt müssen jetzt drei Jahre warten, bevor der Wechsel in die meist günstigere private Krankenversicherung ermöglicht werden kann. Gleiches gilt, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze, zum Beispiel durch Nutzung der Elternzeit, unterschritten und somit eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung notwendig wurde. Der Wiedereinstieg in die Privatversicherung ist dann wiederum erst nach einer dreijährigen Wartefrist möglich. (mehr …)
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