Kfz-Haftpflichtversicherung

Jeder Verkehrsteilnehmer der ein Auto, Lastwagen, Motorrad oder ein ähnliches motorbetriebenes Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt anmelden möchte, benötigt zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier gibt es Informationen dazu…

Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, ohne die ein Kraftfahrzeug nicht für den Straßenverkehr zugelassen wird und somit auch nicht bewegt werden darf. Sie deckt das Risiko für Personen-, Vermögens- und Sachschäden ab, die durch einen Unfall entstehen können. Für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs benötigt der Besitzer eine Versicherungsbestätigungskarte, die auch als „Doppelkarte“ oder „grüne Karte“ bezeichnet wird. Die Haftpflichtversicherung ist deshalb notwendig, damit ein geschädigtes Verkehrsopfer die Möglichkeit hat, seinen Anspruch auf Schadensersatz durchzusetzen und der Schuldige auch in der Lage ist, das Verkehrsopfer zu entschädigen. Da die Kosten eines Unfalls meist die finanziellen Möglichkeiten des Schuldigen übersteigen, ist die Haftpflichtversicherung unabdingbar.

Die Versicherung schützt sowohl den Halter des Fahrzeugs, den Eigentümer, den Fahrer und Beifahrer, vor Schadensersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme. Die Versicherung bietet Schutz innerhalb ganz Europa. Als Deckungssumme wird die maximale Entschädigungsleistung bezeichnet, die in den Ländern der EU unterschiedlich hoch angesetzt ist. In Deutschland belaufen sich die gesetzlichen Mindestdeckungssummen derzeit auf 2,5 Millionen Euro pro Schadensfall bei Personenschäden, auf 500.000 Euro für Sachschäden und auf 50.000 Euro für Vermögensschäden. Um ausreichend abgesichert zu sein, entscheiden sich die meisten Fahrer für eine unbegrenzte Deckungssumme. Die Versicherungsbeiträge sind in diesem Fall nur geringfügig höher als bei Mindestdeckungssummen.

Die Versicherungsbeiträge können die Versicherungsunternehmen weitestgehend frei gestalten. Je nachdem, wie lange der Vertrag läuft, ohne dass es zu einem Schadensfall gekommen ist, wird ein so genannter Schadensfreiheitsrabatt angerechnet. Die Versicherungsprämie kann so um bis zu 75% gesenkt werden. Hinzu kommt, dass das Alter des Versicherungsnehmers eine Rolle bei der Beitragsberechnung spielt. Auch die Dauer der Fahrerlaubnis, das Alter des Fahrzeugs, die Typklasse, sowie Eintragungen im Zentralregister, spielen bei der Berechnung der Beiträge eine Rolle.

Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung, durch die Schäden am eigenen Kraftwagen abgedeckt werden. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ist sie keine Pflichtversicherung, sondern bietet nur einen zusätzlichen Schutz.
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am Fahrzeug ab, die beispielsweise durch einen Brand oder eine Explosion entstanden sind. Hinzu kommt ein finanzieller Ausgleich für Schäden, die durch Diebstahl, Raub, Hagel, Überschwemmung, Sturm, Glasbruch oder Haarwild entstanden sind. Eine Teilkaskoversicherung umfasst auch Schäden an der Verkabelung, die durch einen Kurzschluss entstanden sind.

Durch Wildunfälle entstandene Schäden werden nur dann durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt, wenn das Fahrzeug beim Aufprall in Bewegung war.

Vor dem Abschluss einer Teilkaskoversicherung sollten immer alle Versicherungsklauseln gründlich überprüft werden. Manche Versicherungen schließen beispielsweise Unfälle aus, die durch Vögel entstanden sind. Einen umfassenden Schutz bei einem Unfall mit Tieren, bieten nur Versicherungen mit dem Wortlaut „alle Tiere“.

Die Versicherungsbeiträge richten sich nach der Typenklassen-Einstufung. In der Fahrzeugversicherung ist sowohl ein vollständiger Schadensersatz möglich, aber auch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung. Im Fall der Selbstbeteiligung zahlt der Versicherte einen Teil der entstandenen Kosten selbst und die monatlichen Beiträge fallen dementsprechend niedriger aus. Die Versicherungen bieten Selbstbeteiligungen in Höhe von 150 Euro, 300 Euro oder 500 Euro an. Natürlich kann eine Teilkaskoversicherung auch ohne eine Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.

Die Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung und ergänzt die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Sie deckt ebenfalls nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstanden sind und schließt eine Teilkaskoversicherung mit ein. Auch Schäden, die durch Vandalismus und böswilliger Beschädigung entstanden sind, deckt eine Vollkaskoversicherung ab. Selbst die Kosten für Schäden, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstanden sind oder Unfälle, bei denen der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist, werden von der Versicherung übernommen. In die Berechnung der Versicherungsbeiträge wird ein Schadenfreiheitsrabatt angerechnet, das bedeutet, wenn über einen längeren Zeitraum keine Schäden entstanden sind, besteht die Möglichkeit einer Beitragssenkung. Hinzu kommt, dass bei der Berechnung der Beiträge die Typenklasseneinstufung des Fahrzeugs eine Rolle spielt.
Vollkaskoversicherungen werden in der Regel mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro oder 1000 Euro angeboten. Selbstverständlich kann auch die Variante ohne Selbstbeteiligung gewählt werden.
Je höher die Selbstbeteiligung im Schadensfall ist, desto günstiger sind auch die Versicherungsbeiträge.

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