Loveparade: Haftpflichtversicherung reicht für Entschädigung wohl nicht aus
Das hier ist ein Versicherungsblog und Themen wie die schreckliche Loveparade-Tragödie sollten hier eigentlich keinen Platz haben, nun bin ich aber zufällig, ausgerechnet bei Bild Online, auf einen Artikel gestoßen, den ich recht interessant fand. Im Artikel geht es um die Entschädigung der Opfer der Loveparade Tragödie, bei der 20 Menschen starben und über 500 verletzt wurden.
So wird darin berichtet, dass der Veranstalter angeblich nur mit 7,5 Millionen Euro bei der französischen Axa versichert sei. Weiter steht dort, dass er nur eine „einfache Haftpflichtversicherung“ abgeschlossen haben soll.
Dass dieses Summe bei weitem nicht reichen wird, erklärt Bild Online anhand einer Aussage von Opferrechts-Experte Thomas Kämmer von der Kanzlei Joachim (Graal-Müritz). Dieser meint nämlich, dass alleine im Fall des getöteten Rechtsanwalts, falls dieser Ehefrau und Kinder hinterlassen sollte, eine Ersatzforderungen auf mindestens 3,5 Millionen Euro beziffert wird. Der Rechtsanwalt ist aber nur einer von zum heutigen Zeitpunkt insgesamt 20 Todesopfern. Der Experte geht davon aus, dass eine „angemessene Entschädigung aller Opfer sicherlich in einen mittleren zweistelligen Millionen-Betrag gehen wird.“
Ob der Veranstalter weitere Policen mit anderen Versicherern abgeschlossen habe, ist bisher noch nicht bekannt. Auch nicht, inwieweit und wie stark die Stadt Duisburg für das Unglück haftbar gemacht werden kann.
Der Experte im Bild Online Interview fordert im übrigen einen Fond, damit Betroffene nicht warten müssen, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Das sei deshalb wichtig, da teilweise Kosten für Arztkosten oder, viel schlimmer, Überführungs- und Beerdigungskosten anfallen.
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