Facebook-Partys: Zahlt die Versicherung?

Zahlt eine Versicherung, z.B. die Hausratsversicherung, für Schäden die bei einer „Facebook-Party“ entstanden sind? Diese Frage ist durchaus interessant, da solche, meist unfreiwilligen, Partys für den Veranstalter eine große finanzielle Belastung darstellen können.

Momentan geistern die Facebook-Partys ganz schön durch die Medien. Unter diesen Veranstaltungen versteht man Partys zu denen absichtlich oder unabsichtlich über die Social-Networking Plattform Facebook aufgerufen wird. Welchen Ausmaß solch eine Facebook-Party annehmen kann, das zeigte jüngst die unabsichtliche Geburtstagseinladung der jungen Thessa, die ihre Einladung nicht direkt an ihre Freunde, sondern öffentlich auf Facebook gemacht hatte. Die Konsequenz: Rund 1500 „Geburtstagsgäste“ versammelten sich vor dem Haus des Teenagers, obwohl die Party schon längst abgesagt wurde. Trotz der Anwesenheit eines privaten Sicherheitdienstes und der Polizei kam es durch den feierwütigen Mob zu einen erheblichen Sachschaden. Und genau hier liegt der Hund begraben. Solche Schäden fallen unter Versicherungssicht unter dem Stichpunkt Vandalismus. Und reine Vandalismusschäden deckt eine Hausratversicherung grundsätzlich nicht ab.

So berichtet Volker Samel, Experte der Zurich-Versicherung, auf meedia.de:

„Der Einladende geht hier mit Anlauf ein nicht versicherbares Risiko ein, da eine Hausratversicherung reine Vandalismusschäden grundsätzlich nicht abgedeckt. Diese sind lediglich als Folgeschaden durch vorherigen Einbruchdiebstahl abgesichert. Ein Versicherer übernimmt somit keine Kosten für zertrümmertes Mobiliar durch randalierende Gäste.“

Mehr zu diesem Thema hier im Blog

2 Responses to “Facebook-Partys: Zahlt die Versicherung?”

  1. Aus meiner Sicht ist es auch richtig, dass solche Fälle nicht über einer Versicherung zu versichern ist. Letztendlich spricht man dort ja schon nicht einmal mehr von Fahrlässigkeit derjenigen, welche zu solchen Partys einladen. Die Hausratsversicherung sollte dort nicht zahlen müssen.

  2. @Thomas Eckert
    Vollkommen richtig – Es kann nicht sein, dass die Gemeinschaft der Versicherten für die Dummheit eines Einzelnen unbeschränkt haftet!

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