Kapitallebensversicherung

Eine Kapitallebensversicherung ist eine Kombination zwischen einer Risikolebensversicherung und der kapitalbildenden Anlage von Geld. Hier gibt es weitere ausführliche Informationen zu der Kapitallebensversicherung.

Das Risiko des Todes wird bei einer Kapitallebensversicherung mitversichert und gleichzeitig wird Kapital angespart, das man später mit in die Altersvorsorge einfließen lassen kann. Nach dem Ablauf einer vereinbarten Laufzeit wird dem Versicherten das angesparte Kapital ausgezahlt, das die wirklich eingezahlten monatlichen Beiträge überschreitet. Verstirbt der Versicherte innerhalb der Laufzeit, erhält ein zuvor bestimmter Begünstigter eine vereinbarte Geldsumme.

Die Versicherungssumme wird dem Versicherten für das Erleben des Versicherungsablaufes, aber auch im Todesfall, fest zugesagt. Die Höhe der Auszahlungssumme im Erlebensfall ist abhängig von der zusätzlich gezahlten Überschussbeteiligung der Versicherung. Die Überschussbeteiligung ist davon abhängig, wie effizient die Versicherung die Beiträge anlegen konnte und wie sich die Zinsen innerhalb der Laufzeit entwickelt haben.

Wer sich eine Immobilie finanzieren lassen will, kann die Kapitallebensversicherung als Sicherheit einsetzen. Die Versicherungsunternehmen bieten zu diesem Zweck Angebote für Hypotheken und Darlehen an. Diese Finanzierung ist besonders dann interessant, wenn die Immobilie nicht zum Eigenbedarf genutzt wird, denn so können steuerliche Vorteile erzielt werden. Von großem Vorteil ist, dass die monatlichen Beiträge steuerlich absetzbar sind, da die Kapitallebensversicherung Teil einer Altersvorsorge ist. Diese Regelung ist besonders für Selbständige, Freiberufler und Beamte interessant.
Auch die Auszahlung der Versicherungssumme ist steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen. Der Versicherungsvertrag muss über mindestens zwölf Jahre abgeschlossen werden und während dieser Zeit müssen die Beiträge laufend eingezahlt werden. Wurde während der Laufzeit eine Beitragsfreistellung beantragt, so muss die Versicherungssumme versteuert werden. Eine Beitragsfreistellung sollte jedoch für den Versicherten nur dann in Frage kommen, wenn ihm die Zahlung aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, beispielsweise im Falle von Arbeitslosigkeit. Sowohl der Versicherungsvertrag, als auch der Versicherungsschutz bestehen in diesem Fall weiter, wobei jedoch zu sagen ist, dass sich die Versicherungssumme durch die Freistellung reduziert. Die Beitragsfreistellung ist gegenüber der Kündigung jedoch die weitaus bessere Alternative. Wird die Lebensversicherung innerhalb der ersten Jahre nach Versicherungsabschluss gekündigt, liegt der Rückkaufwert deutlich unterhalb der Summe der wirklich eingezahlten Beiträge. Wird die Versicherung innerhalb der ersten zwölf Versicherungsjahre gekündigt, wird der Ertrag voll versteuert.

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