Abschaffung der Drei-Jahres-Wechselfrist

Im Zuge der Gesundheitsreform wurde es Arbeitnehmern, deren Einkommen oberhalb der festgesetzten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt deutlich erschwert, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Seit dem Jahr 2007 müssen Arbeitnehmer jetzt eine Drei-Jahres-Wechselfrist beachten, um in die private Krankenversicherung zu wechseln. Das Einkommen muss dabei in drei aufeinander folgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, bevor eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist. Auch Berufsanfänger mit einem hohen Einstiegsgehalt müssen jetzt drei Jahre warten, bevor der Wechsel in die meist günstigere private Krankenversicherung ermöglicht werden kann. Gleiches gilt, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze, zum Beispiel durch Nutzung der Elternzeit, unterschritten und somit eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung notwendig wurde. Der Wiedereinstieg in die Privatversicherung ist dann wiederum erst nach einer dreijährigen Wartefrist möglich.

In ihrem Koalitionsvertrag haben Union und FDP jedoch vereinbart, dass diese Drei-Jahres-Wechselfrist abgeschafft werden soll. Damit ist es Arbeitnehmern wieder möglich, nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in die private Krankenversicherung zu wechseln. Bis heute steht allerdings noch nicht fest, wann die Drei-Jahres-Wechselfrist abgeschafft wird und wann der Wechsel in die Privatversicherung leichter wird.

Ursprünglich wurde die Drei-Jahres-Wechselfrist eingeführt, um deutlich mehr Versicherte in den gesetzlichen Krankenkassen zu binden. Schließlich sind es vor allem junge, gesunde und erfolgreiche Versicherte, die über ein hohes Einkommen verfügen und sich daher von der Versicherungspflicht befreien lassen. Um zu vermeiden, dass diese Zielgruppe die gesetzliche Krankenversicherung verlässt, ist der Wechsel in die Privatversicherung nun deutlich erschwert.
Das Abschaffen der Drei-Jahres-Wechselfrist ist daher vor allem für Arbeitnehmer mit einem hohen Arbeitseinkommen interessant, denn sie können die höheren Leistungen der privaten Krankenversicherung nutzen und oft sogar von günstigeren Beiträgen profitieren. Die gesetzliche Krankenversicherung wird durch diese Abschaffung jedoch eher benachteiligt, denn die Beiträge werden hier auf der Grundlage des Bruttoeinkommens berechnet. Gut verdienende Arbeitnehmer zahlen daher auch hohe Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung, Leistungen werden jedoch nur selten in Anspruch genommen. Wechselt diese Personengruppe nun zur Privatversicherung, fehlen den gesetzlichen Krankenversicherungen Beiträge, was eine Finanzierbarkeit des deutschen Gesundheitssystems weiter erschwert. Unter Umständen kann dies zu weiteren Beitragserhöhungen oder aber zu Leistungskürzungen führen.

Wer diese Kürzungen als gesetzlich Versicherter nicht hinnehmen möchte, kann die Leistungsdifferenzen durch Abschluss einer privaten Zusatzversicherung schließen.

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4 Responses to “Abschaffung der Drei-Jahres-Wechselfrist”

  1. Von solch Äußerungen sollte man sich trotzdem nicht Abschrecken lassen. Durch ein Gespräch können viele Hürden genommen und Wege geebnet werden.

  2. Ich bin mal gespannt. Eigentlich soll die 3-Jahres-Frist ja ab 2011 abgeschafft werden.
    Da aber bis dato noch keine Entscheidung gefällt wurde, bezweifel ich den Wegfall der Frist ernsthaft.

  3. Wenn diese 3 Jahres-Frist wirklich abgeschafft wird, wäre dies für die gesetzlichen Kassen nicht besonders gut. Denn sie würde wichtige Beitragszahler (früher) verlieren.

    Mich würde mal interessieren, welches Argument hinter dieser Entscheidung steckt. Die Abschaffung der 3 Jahres-Frist hat ganz bestimmt niemand in die Welt gesetzt, der das Gesundheitssystem der gesetzlichen Krankenkassen sarnieren möchte.

  4. Die Frist wurde nun doch heruntergesetzt aber der Ansturm auf die PKV war nicht so heftig wie erwartet. Liegt wohl auch an den andauernden Beitragserhöhungen der Privaten Krankenversicherungen.

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