Krankenversicherung Wechsel: Möglichkeiten
Ein Krankenversicherung Wechsel ist bei Beitragserhöhungen möglich. In der gesetzlichen Krankenkasse kann man beispielsweise bei der Einführung von Zusatzbeiträgen in einer andere gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Der Verbraucher wechselt seine gesetzliche oder private Krankenversicherung aus unterschiedlichen Gründen. Bei der gesetzlichen Krankenkasse besteht eine Bindefrist von 18 Monaten, bevor man in eine andere gesetzliche Kasse wechseln kann. Danach kann man mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. D.h. Sie können die Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen. In der privaten Krankenversicherung kann man zum Jahresende kündigen mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende. Bei einem Neuabschluss in der PKV besteht meistens auch eine Mindestvertragslaufzeit, die zu berücksichtigen ist, bevor ein Krankenversicherung Wechsel durchgeführt werden kann.
Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung
Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich bei einem Statuswechsel möglich. Wenn ein Selbständiger in ein Angestelltenverhältnis wechselt und unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, kann er problemlos von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Bei einer Einführung von Zusatzbeiträgen besteht ein Sonderkündigungsrecht in der gesetzlichen Kasse, wobei der Versicherte unmittelbar kündigen kann. Auch bei der privaten Krankenkasse besteht die Möglichkeit, wenn die Beiträge angepasst werden zum Jahreswechsel zu kündigen durch das Sonderkündigungsrecht. Bevor von einer PKV in einer neue PKV wechselt, ist ein Krankenversicherungsvergleich wichtig.
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