HDI-Gerling haftet für Begleiter auf vier Pfoten
Wie die HDI-Gerling jüngst informiert hat, gelten in Niedersachsen ab dem 1. Juli 2011 für Hundehalter eine neue Rechtslage: Rechtslage: Ab diesem Datum besteht im zweitgrößten deutschen Bundesland die gesetzliche Versicherungspflicht für Hundehalter.
Mit der Einführung einer obligatorischen Hundehalter-Haftpflichtversicherung schafft das Land Niedersachsen zum 1. Juli eine neue Rechtslage für Hundebesitzer. Bisher waren bereits Hundehalter in Hamburg, Berlin und Sachsen-Anhalt gesetzlich dazu verpflichtet, für ihren Vierbeiner eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen. In allen anderen Bundesländern gilt diese Pflicht bislang nur für bestimmte Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden.
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung von HDI-Gerling erfüllt alle berechtigten Ansprüche bis zur Höhe der Deckungssumme. Hundehalter können zwischen drei Deckungssummen (5 Mio., 10 Mio. oder 15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach-, Vermögens und
Mietsachschäden) auswählen. Auch die Abwehr unberechtigter Forderungen sowie die Übernahme entstandener Prozesskosten sind im Versicherungsschutz abgedeckt.
Mehr Informationen finden Sie unter www.hdi-gerling.de
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Eine Hundehaftpflicht sollte sowieso jeder haben. Das Tier braucht nur einmal im falschen Moment auf die Straße laufen und einen Autounfall provozieren – das wird teuer!
Die obige Auflistung kann noch um das Bundesland NRW erweitert werden, die eine Hundehaftpflicht von der Größe des Hundes mit mind. 40 cm Widerristhöhe und/oder einem Gewicht von 20 KG abhängig machen. Darüberhinaus gibt es Hundehaftpflichtversicherungen, die eine Forderungsausfalldeckung enthalten und den Hundehalter somit auch vor nicht versicherten Hunden schützt, wenn Sie von so einem gebissen, attackiert oder umgerissen werden. Und trotz dieses wichtigen Einschlusses kann die Hundehaftpflicht genauso viel oder wenig kosten, wie andere Versicherungen, die diesen Baustein nicht enthalten haben.