HDI-Gerling haftet für Begleiter auf vier Pfoten
Wie die HDI-Gerling jüngst informiert hat, gelten in Niedersachsen ab dem 1. Juli 2011 für Hundehalter eine neue Rechtslage: Rechtslage: Ab diesem Datum besteht im zweitgrößten deutschen Bundesland die gesetzliche Versicherungspflicht für Hundehalter.
Mit der Einführung einer obligatorischen Hundehalter-Haftpflichtversicherung schafft das Land Niedersachsen zum 1. Juli eine neue Rechtslage für Hundebesitzer. Bisher waren bereits Hundehalter in Hamburg, Berlin und Sachsen-Anhalt gesetzlich dazu verpflichtet, für ihren Vierbeiner eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen. In allen anderen Bundesländern gilt diese Pflicht bislang nur für bestimmte Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden.
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung von HDI-Gerling erfüllt alle berechtigten Ansprüche bis zur Höhe der Deckungssumme. Hundehalter können zwischen drei Deckungssummen (5 Mio., 10 Mio. oder 15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach-, Vermögens und
Mietsachschäden) auswählen. Auch die Abwehr unberechtigter Forderungen sowie die Übernahme entstandener Prozesskosten sind im Versicherungsschutz abgedeckt.
Mehr Informationen finden Sie unter www.hdi-gerling.de
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