Glück im Unglück – wann die Versicherung zahlen muss
Für den Kunden trifft versicherungstechnisch der bestmögliche Fall ein, wenn er mit dem Schrecken davon kommt. Wenn es sich um einen Motorschaden handelt, der vom Fahrer nicht verursacht wurde, sondern lediglich auf technisches Versagen schließen lässt, ist die Versicherung dazu verpflichtet, den gesamten Betrag zu erstatten, ohne den Kunden dabei hoch stufen zu dürfen. Der Versicherungsbeitrag kann also nicht erhöht werden. Platzt beispielsweise der Ölbehälter kann der Turbo (bei einem Turbodiesel) nicht mehr benutzt werden. Zwar kann der Wagen theoretisch noch gefahren werden, jedoch sollten die Temperaturen in niedrigen Bereichen gehalten werden. Und ein Laie kann in den seltensten Fällen entscheiden, wann die Grenze überschritten würde. (mehr …)