BGH: Vollkasko-Anspruch erlischt im Vollrausch
Wer im berauschten Zustand einen Unfall verursacht, der muss nicht nur um seinen Führerschein bangen, sondern auch um seinen Versicherungsschutz. So fällte der Bundesgerichtshof vor kurzer Zeit ein Urteil das besagt, dass die Versicherungsleistungen bei grob fahrlässig verursachten Schäden gekürzt werden können. Bei einer absoluten Fahruntüchtigkeit, also ab 1,1 Promille, kann die Versicherung sogar komplett von den Kosten befreit werden. Allerdings muss hier je nach Fall abgewogen werden (Az. IV ZR 225/10). (mehr …)